Leifheit Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

31
März
2020

Stimmrechtsmitteilung

Leifheit Aktiengesellschaft
31.03.2020 / 11:08
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Herr Joachim Loh, Haiger/Deutschland, hat der Leifheit AG mit Schreiben vom 30. März 2020, eingegangen am 30. März 2020, folgende Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG übermittelt:

'Am 16.3.2020 habe ich Aktien an der Leifheit AG erworben, mit denen sich meine Beteiligung auf insgesamt 10,31 % erhöht hat. Die damit einher gehende Schwellenüberschreitung habe ich gegenüber der Bafin und Ihnen angezeigt.

Entsprechend § 43 WpHG erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen:

  • Mit meiner Beteiligung strebe ich ein langfristiges strategisches Engagement an.
  • Ich beabsichtige innerhalb der nächsten zwölf Monate keine weiteren Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • Ich strebe keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.
  • Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird von mir nicht angestrebt.
  • Die Beteiligung an der Gesellschaft habe ich aus Eigenmitteln finanziert.'

Kontakt:
Leifheit AG
D-56377 Nassau
ir@leifheit.com
Tel. +49 2604 977 218

 


31.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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