Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in 56377 Nassau/Lahn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

12
April
2012

HAUPTVERSAMMLUNG


Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

12.04.2012 / 15:14


Leifheit Aktiengesellschaft

Nassau/Lahn

ISIN DE0006464506

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 24. Mai 2012, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG, Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 Aktiengesetz ('AktG') am 28. März 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches können im Internet eingesehen werden unter http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE 0006464506) richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 beträgt 14.650.000,00 EUR.

Die Leifheit AG hält 253.954 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,30 EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von 14.650.000,00 EUR wird eine Dividende von 1,30 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie - das sind bei 4.746.046 Stückaktien insgesamt 6.169.859,80 EUR - an die Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 8.480.140,20 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird ab dem 25. Mai 2012 ausgezahlt.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.000.000,00 EUR und ist in 5.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren.

Hiervon hält die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 253.954 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Die Anmeldung bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein ebenfalls in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 3. Mai 2012 (d. h. 3. Mai 2012, 0:00 Uhr), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge.

Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h. Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 17. Mai 2012, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

  Leifheit AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax an: +49 69 12012-86045
oder per E-Mail an: WP.HV@Xchanging.com

Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Bei der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung erhalten Sie Ihre Stimmkarten im Gegenzug für Ihre Eintrittskarte.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten, mit denen auch ein entsprechendes Vollmachtsformular verbunden ist, sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit dieser Bitte eine Einschränkung des Teilnahme- oder Stimmrechts verbunden wäre -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte unter entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt.

Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012 abgerufen oder unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden:

  Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an: HV2012@leifheit.com

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann per E-Mail übermittelt werden, und zwar an die folgende E-Mail-Adresse: HV2012@leifheit.com. Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung, wie vorstehend beschrieben, elektronisch übermittelt wird.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären als Service an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung enthält ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Informationen.

Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012 abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:

  Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an: HV2012@leifheit.com

Das ausgefüllte Formular für die von uns benannten Stimmrechtsvertreter ist - bitte bis zum 23. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingehend - an die vorgenannte Adresse zu richten.

Stimmrechtsausübung durch Briefwahl

Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation ('Briefwahl') abgeben. Hierzu steht ebenfalls das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung.

Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012 abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:

  Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an: HV2012@leifheit.com

Die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich Mittwoch, 23. Mai 2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse eingegangen sein. Gleiches trifft für einen eventuellen Widerruf zu.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger können sich der Briefwahl bedienen.

Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 24. Februar 2012) Inhaber des Mindestaktienbesitzes ist/sind.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am Montag, 23. April 2012, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse eingehen:

  Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn

Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Mittwoch, 9. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingeht.

Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse spätestens am Mittwoch, 9. Mai 2012, 24:00 Uhr, eingeht.

Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet zugänglich machen unter http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:

  Leifheit AG
Postfach 11 65
56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340
oder per E-Mail an: HV2012@leifheit.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).

Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung unter http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.leifheit.de/de/investor-relations/hauptversammlung/2012.

 

Nassau/Lahn, im April 2012

Leifheit Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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