Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Nassau/Lahn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10
April 2014
AGM
Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.04.2014 / 15:09
Leifheit Aktiengesellschaft
Nassau/Lahn
ISIN DE0006464506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG, Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 Aktiengesetz (‘AktG’) am 26. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches können im Internet unter hauptversammlung.leifheit-group.com eingesehen werden.
2.
Verwendung des Bilanzgewinns
Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 beträgt 17.370.000,00 EUR.
Der folgende Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt 250.525 eigene Aktien der Leifheit AG, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag bei unveränderter Höhe der Dividende je Aktie unterbreitet und vorgeschlagen, den nicht auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 17.370.000,00 EUR wird eine Dividende von 1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie – das sind bei 4.749.475 Stückaktien insgesamt 7.836.633,75 EUR – an die Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 9.533.366,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Dividende wird ab dem 23. Mai 2014 ausgezahlt.
3.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
6.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, nämlich von Herrn Karsten Schmidt, Herrn Dr. Robert Schuler-Voith, Herrn Dr. Friedrich M. Thomée sowie Herrn Helmut Zahn, sodass eine Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 4 DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen zwei Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein Drittel von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen bis auf die Frauenquote die vom Aufsichtsrat am 13. Dezember 2012 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis d) genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Karsten Schmidt, Penzberg, Vorstandsvorsitzender der Ravensburger AG mit Sitz in Ravensburg
b)
Dr. Robert Schuler-Voith, München, Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in München
c)
Dr. Friedrich M. Thomée, Ascona/Schweiz, Geschäftsführender Gesellschafter der Thomée Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg
d)
Helmut Zahn, Starnberg, Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in München
Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Helmut Zahn als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Herr Dr. Friedrich M. Thomée qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Erfahrungen als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Die vorgeschlagenen Personen sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
a)
Herr Karsten Schmidt hat kein anzugebendes Mandat.
b)
Herr Dr. Robert Schuler-Voith war bis 14. Februar 2013 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen.
c)
Herr Dr. Friedrich M. Thomée hat kein anzugebendes Mandat.
d)
Herr Helmut Zahn ist * Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flossbach von Storch AG, Köln, * Beiratsmitglied der Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH & Co. KG, Oppenweiler, * Beiratsmitglied der Finanzchef24 GmbH, München, * Beiratsmitglied der Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.a.r.l., Luxemburg. Bis 14. Februar 2013 war Herr Helmut Zahn Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten in für die Wahlentscheidung relevanten persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Leifheit AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der Leifheit AG beteiligten Aktionär:
*
Herr Dr. Robert Schuler-Voith ist unmittelbar und mittelbar beherrschender Gesellschafter der Home Beteiligungen GmbH sowie deren Geschäftsführer. Die Home Beteiligungen GmbH hält eine Mehrheitsbeteiligung an der Leifheit AG. Herr Dr. Robert Schuler-Voith steht deshalb in geschäftlichen Beziehungen zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
*
Herr Helmut Zahn ist Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH. Er steht deshalb ebenfalls in geschäftlichen Beziehungen zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.000.000,00 EUR und ist in 5.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die in der Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.000.000 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 250.525 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden (‘Anmeldung’) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen (‘Nachweis’). Die Anmeldung bedarf der Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein ebenfalls in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz (‘Nachweis’) erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 1. Mai 2014 (somit 1. Mai 2014, 00:00 Uhr MESZ), zu beziehen (‘Nachweiszeitpunkt’). Die Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d. h., Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 15. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:
Leifheit AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax an: +49 69 12012-86045 oder per E-Mail an:
Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Bei der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung erhalten Sie Ihre Stimmkarten im Gegenzug für Ihre Eintrittskarte.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten, mit denen auch ein entsprechendes Vollmachtsformular verbunden ist, sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre – ohne dass mit dieser Bitte eine Einschränkung des Teilnahme- oder Stimmrechts verbunden wäre -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, unter entsprechender Vollmachtserteilung ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt.
Darüber hinaus kann ein Formular auch unter hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden:
Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340 oder per E-Mail an:
Diese Adresse (einschließlich Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten zur Verfügung.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, bedarf – in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz – die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren teilnahme- und stimmberechtigten Aktionären als Service an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform und sind bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem der Versammlungsleiter die Generaldebatte schließt. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung enthält ein Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere Informationen.
Darüber hinaus kann das Formular auch unter hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:
Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340 oder per E-Mail an:
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, senden bitte das ausgefüllte Formular – bis Mittwoch, 21. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingehend – an die vorgenannte Adresse.
Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (‘Briefwahl’) abgeben. Hierzu steht ebenfalls das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus kann das Formular auch unter hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu richten an:
Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340 oder per E-Mail an:
Die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich Mittwoch, 21. Mai 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse eingegangen sein. Gleiches trifft für einen eventuellen Widerruf der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen zu.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Rechtsträger können sich der Briefwahl bedienen.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (also spätestens seit dem 22. Februar 2014) Inhaber des Mindestaktienbesitzes ist/sind.
Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei der Gesellschaft spätestens am Montag, 21. April 2014, 24:00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu senden:
Leifheit AG Der Vorstand Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens am Mittwoch, 7. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens am Mittwoch, 7. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter hauptversammlung.leifheit-group.com zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
Leifheit AG Postfach 11 65 56371 Nassau/Lahn
oder per Telefax an: +49 2604 977-340 oder per E-Mail an:
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG).
Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter hauptversammlung.leifheit-group.com zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a AktG zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich unter hauptversammlung.leifheit-group.com auf der Internetseite der Gesellschaft.
This mode enables people with epilepsy to use the website safely by eliminating the risk of seizures that result from flashing or blinking animations and risky color combinations.
Visually Impaired Mode
Improves website's visuals
This mode adjusts the website for the convenience of users with visual impairments such as Degrading Eyesight, Tunnel Vision, Cataract, Glaucoma, and others.
Cognitive Disability Mode
Helps to focus on specific content
This mode provides different assistive options to help users with cognitive impairments such as Dyslexia, Autism, CVA, and others, to focus on the essential elements of the website more easily.
ADHD Friendly Mode
Reduces distractions and improve focus
This mode helps users with ADHD and Neurodevelopmental disorders to read, browse, and focus on the main website elements more easily while significantly reducing distractions.
Blindness Mode
Allows using the site with your screen-reader
This mode configures the website to be compatible with screen-readers such as JAWS, NVDA, VoiceOver, and TalkBack. A screen-reader is software for blind users that is installed on a computer and smartphone, and websites must be compatible with it.
Online Dictionary
Readable Experience
Content Scaling
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Text Magnifier
Readable Font
Dyslexia Friendly
Highlight Titles
Highlight Links
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Line Height
Default
Letter Spacing
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Center Aligned
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July 2, 2025
Compliance status
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience,
regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level.
These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible
to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific
disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML,
adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Screen-reader and keyboard navigation
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with
screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive
a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements,
alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website.
In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels;
descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups),
and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag
for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology.
To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on
as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
Disability profiles supported in our website
Epilepsy Safe Mode: this profile enables people with epilepsy to use the website safely by eliminating the risk of seizures that result from flashing or blinking animations and risky color combinations.
Visually Impaired Mode: this mode adjusts the website for the convenience of users with visual impairments such as Degrading Eyesight, Tunnel Vision, Cataract, Glaucoma, and others.
Cognitive Disability Mode: this mode provides different assistive options to help users with cognitive impairments such as Dyslexia, Autism, CVA, and others, to focus on the essential elements of the website more easily.
ADHD Friendly Mode: this mode helps users with ADHD and Neurodevelopmental disorders to read, browse, and focus on the main website elements more easily while significantly reducing distractions.
Blindness Mode: this mode configures the website to be compatible with screen-readers such as JAWS, NVDA, VoiceOver, and TalkBack. A screen-reader is software for blind users that is installed on a computer and smartphone, and websites must be compatible with it.
Keyboard Navigation Profile (Motor-Impaired): this profile enables motor-impaired persons to operate the website using the keyboard Tab, Shift+Tab, and the Enter keys. Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
Additional UI, design, and readability adjustments
Font adjustments – users, can increase and decrease its size, change its family (type), adjust the spacing, alignment, line height, and more.
Color adjustments – users can select various color contrast profiles such as light, dark, inverted, and monochrome. Additionally, users can swap color schemes of titles, texts, and backgrounds, with over seven different coloring options.
Animations – person with epilepsy can stop all running animations with the click of a button. Animations controlled by the interface include videos, GIFs, and CSS flashing transitions.
Content highlighting – users can choose to emphasize important elements such as links and titles. They can also choose to highlight focused or hovered elements only.
Audio muting – users with hearing devices may experience headaches or other issues due to automatic audio playing. This option lets users mute the entire website instantly.
Cognitive disorders – we utilize a search engine that is linked to Wikipedia and Wiktionary, allowing people with cognitive disorders to decipher meanings of phrases, initials, slang, and others.
Additional functions – we provide users the option to change cursor color and size, use a printing mode, enable a virtual keyboard, and many other functions.
Browser and assistive technology compatibility
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Notes, comments, and feedback
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to